Übersteigt die Summe der Maßnahmenminderungs-Werte die im Risiko angegebene Schadenswahrscheinlichkeit, wird die Schadenswahrscheinlichkeit bei der Berechnung des wahrscheinlichen Schadens auf 0 % gesetzt, was jedoch an der Oberfläche nicht explizit sichtbar ist.
Auch wenn die durch die Maßnahmen erzielte Schadenswahrscheinlichkeit auf 0 % reduziert werden kann, muss der wahrscheinliche Schaden nicht zwingend 0 betragen, da die Kosten der Maßnahmen mitberechnet werden.
Beispiele
Möglicher Schaden
Wahrscheinlichkeit
Relative Risikominderung
Relative Maßnahmekosten
Wahrscheinlicher Schaden
Fall 1:
10000
50 %
-
-
5000
Fall 2:
10000
50 %
20 %
1000
4000
Fall 3:
10000
50 %
20 % 40 %
1000 1000
2000
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