Einstieg

Informationen

  • In diesem Modul kann das ausgewählte Planungsobjekt vollständig und endgültig gelöscht werden.
    • Handelt es sich um ein strukturiertes Projekt, kann man hier
    • entweder das gesamte Projekt löschen
    • oder nur die einzelnen Teilprojekte löschen.

Hinweise

  • Weist ein Planungsobjekt Statusberichte, Ist-Buchungen, Portfolio- oder Programmzuordnungen auf, erscheint im Modul Löschen unter diesem Planungsobjekt ein entsprechender Hinweis in dicker schwarzer Schrift. Das Planungsobjekt kann trotzdem gelöscht werden.
  • Sind Statusberichte der Planungsobjekte in Statusberichten der Programme oder Portfolios enthalten, können solche Planungsobjekte nicht gelöscht werden. Eine Meldung wird ausgegeben, die darauf hinweist. Die betroffenen Programme und Portfolios werden mit den entsprechenden Statusberichten unter Planungsobjekten angezeigt.

Ein Planungsobjekt löschen / ein einfaches Projekt löschen

  • Im Modul Löschen die Schaltfläche Gesamte Struktur löschen bzw. Löschen betätigen.
  • Die Dialogmeldung: Soll dieses Planungsobjekt wirklich gelöscht werden? mit Ja bestätigen.

Ein strukturiertes Projekt löschen

  • Die Schaltfläche Gesamte Struktur löschen betätigen.
  • Die Dialogmeldung: Soll dieses Planungsobjekt wirklich gelöscht werden? mit Ja bestätigen.
  • Das Hauptprojekt samt seinen Teilprojekten wird gelöscht.

Löschen einzelner Teilprojekte

  • Beim gewünschten Teilprojekt die Schaltfläche Löschen betätigen.
  • Die Dialogmeldung: Soll dieses Planungsobjekt wirklich gelöscht werden? mit Ja bestätigen.
  • Ein Teilprojekt kann nur dann gelöscht werden, wenn es selbst keine weiteren untergeordneten Projekte enthält.
    • Enthält ein Teilprojekt weitere untergeordneten Projekte, erscheint beim Löschen dieses Teilprojekts eine Dialogmeldung: Löschen nicht möglich: Untergeordnetes Projekt(e) vorhanden.
    • Möchte man ein Teilprojekt mit untergeordneten Projekten löschen, müssen zuerst alle seine untergeordneten Projekte gelöscht werden.

Berechtigungen zum Löschen von